Mietbedingungen
Die Mindestmiete beträgt einen Monat.
Die Mieten verstehen sich pro Monat und Mietgegenstand.
Angebrochene Monate über die einmonatige Mindestmietdauer hinaus werden anteilsmässig nach Tagen abgerechnet.
Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden den Mietern vorgängig mitgeteilt.
Kurzmieten sind nur möglich bei Gehwagen / Rollstühlen / Treppenraupen / Skalamobilen.
Bitte erkundigen Sie sich unter 061 411 24 24 oder 041 712 14 14 über die Kurzmiettarife.
1. Sorgfaltspflicht und Haftung
Die Mietgegenstände werden dem Mieter in ihm bekanntem und gebrauchstauglichem Zustand überlassen. Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme zu prüfen und Beanstandungen sofort anzuzeigen. Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bedienungs- und Wartungsvorschriften der Vermieterin sind unbedingt zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen stets in einwandfreiem Zustand zu halten. Allfällige Störungen sind Auforum unverzüglich zu melden.
2. Unterhalt und Reparaturen
Wartungen, Reparaturen und Ersatz von defekten Teilen die im Rahmen des normalen Gebrauchs anfallen, gehen nicht zu Lasten des Mieters, dürfen jedoch nur durch Auforum-Fachpersonal durchgeführt werden. Reparaturen oder Störungsbehebung aufgrund unsachgemässer oder grobfahrlässiger Handhabung gehen zu Lasten des Mieters.
3. Mietbeginn / Mindestmietdauer / Kündigung / Rückgabe / Kauf
Die Miete beginnt mit dem Datum der Übergabe des Mietartikels an den Mieter. Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 5 Tagen gekündigt werden. Bei der Rückgabe in einem unserer Geschäfte gilt der Rückgabetag ohne Kündigungsfrist als letzter Miettag. Bei einer Abholung durch Auforum gelten die 5 Tage Kündigungsfrist.
Die Mindestmiete beträgt einen Monat.
Die vorzeitige Vertragsauflösung durch Auforum wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Mietartikel sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben, andernfalls werden Reinigungskosten bis zu Fr. 250.- in Rechnung gestellt.
Kauf aus Miete auf Anfrage möglich.
4. Allgemeine Regelungen
Die vorliegenden Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages über die Mietsache. Umbauten und Veränderungen am Mietobjekt sind nicht gestattet. Adressänderungen des Mieters sind der Auforum AG innert 14 Tagen zu melden. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes. Der Vermieter haftet in keinem Fall für die Auswahl und die Verwendung der Mietsache. Schadenersatzansprüche jeder Art unter allen Titeln sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. In keinem Fall haftet der Vermieter für Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Vertragseinbussen oder Folgeschäden oder mittelbare Schäden sowie für Hilfspersonen.
5. Allgemeine Preis- und Lieferkonditionen
A. Mietpreis
Die Mieten verstehen sich pro Monat und Mietgegenstand. Die Mindestmiete beträgt einen Monat. Angebrochene Monate über die einmonatige Mindestmietdauer hinaus werden anteilsmässig nach Tagen abgerechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden den Mietern vorgängig mitgeteilt.
B. Grundgebühr und Depot
Die Grundgebühr deckt alle einmalig anfallenden Kosten ab, namentlich die notwendige Anpassung der Hilfsmittel, die Einweisung der Kunden bzw. deren Betreuer bei Abgabe der Mietartikel und die Reinigung und Instandstellung bei Rückgabe. Die einmalige Grundgebühr wird mit der ersten Miete verrechnet. Auforum behält sich die Erhebung eines Depots ausdrücklich vor.
C. Lieferung
Mietpreise und Grundgebühren verstehen sich für die Abholung / Rückgabe ab Laden Münchenstein resp. Laden Zug durch den Mieter.
Muss der Mietartikel durch Auforum geliefert und/oder abgeholt werden, werden die Transportkosten nach Aufwand in Rechnung gebracht.
Bei Lieferung durch Auforum wird mit der ersten Faktura fakturiert; die Transportkosten bei Abholung werden separat fakturiert.
Hier finden Sie alle Versand und Lieferkosten
D. Montage
Sind bei einem Mietartikel zusätzliche Montagearbeiten oder Einrichtungen notwendig, so werden diese separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
E. Zahlungskonditionen
Die Mieten werden monatlich im Voraus verrechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Werden die Mieten nicht termingerecht bezahlt, ist Auforum berechtigt, den Mietartikel unverzüglich abzuholen. Mit der Rücknahme gilt der Mietvertrag als aufgelöst.
Sämtlich bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlten Mieten, Transport- und Montagekosten sind sofort zur Zahlung fällig.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Verträge mit Auforum gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arlesheim, BL, Schweiz.